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Die Geburtsurkunde des Fürstentums Liechtenstein
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18. Jahrhundert



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[D]ie Erhebung der Herren von Liechtenstein in den Fürstenstand durch Kaiser Matthias im Jahre 1608 war eine Gunstbezeugung für ein altes Adelsgeschlecht, dessen Mitglieder sich über Jahrhunderte immer wieder in den Dienst des Staates gestellt hatten. Trotz der großen Ehre, welche diese Auszeichnung für die Familie Liechtenstein bedeutete, konnte sie den Ehrgeiz der Geehrten nicht ganz befriedigen, denn es fehlten Sitz und Stimme im Reichsfürstentag. Um diese zu bekommen, war die Reichsunmittelbarkeit notwendig, welche nur dann zugestanden wurde, wenn die Familie ein reichsfürstenmäßiges Gebiet zu eigen hatte.

Erst ein Jahrhundert nach der Erreichung der Fürstenwürde zeichnete sich die Möglichkeit ab, das angestrebte Ziel zu erreichen. Die schwer verschuldeten Grafen von Hohenems waren gezwungen, ihre Herrschaftsgebiete Schellenberg (1699) und Vaduz (1712) zu verkaufen. Diese am Alpenrhein und an der Peripherie des Deutschen Reiches gelegenen Gebiete besaßen die Reichsunmittelbarkeit und konnten vom damaligen Repräsentanten der Familie, Fürst Hans Adam 1. von Liechtenstein, angekauft werden. Trotzdem kam es zu ehnein Rechtsstreit mit den Reichsfürsten, die den Einsitz des einflußreichen Geschlechtes in den Reichsfürstentag zu verimidern suchten.

1713 zog Kaiser Karl Vl. einen vorläufigen Schlußstrich unter die Angelegenheit, indem er seinen früheren Erzieher und späteren Vertrauten Fürst Anton Florian "ad personam" Sitz und Stimme im Fürstenrat zubilligte. Um die Sache endgültig zu regeln, ersuchte der Fürst den Kaiser, die beiden Herrschaftsgebiete zu vereinigen.

Am 19. Januar 1719 siegelte Kaiser Karl Vl. die Urkunde über die Vereinigung von Vaduz und Schellenberg zum Reichstürstenturn Liechtenstein. Damit war ein neuer reichsunmittelbarer Staat entstanden, der dem Fürstenhaus Liechtenstein die höchste Fürstenwürde sicherte. Nach dem Tod von Fürst Anton Florian im Jahre 1721 gingen Sitz und Stimme im Reichsfürstcritag - nun ohne Schwierigkeiten - auf seine Nachfolger über.

Die von Karl Vl. ausgestellte Palatinatsurkunde, in welcher die Erhebung von Vaduz und Schellenberg zum Reichsfürstentum Liechtenstein dokumentiert wird, ist ein kalligraphisches Kunstwerk, das auch äußerlich die Wichtigkeit des Inhalts dokumentiert. Das im Archiv des Fürsten von liechtenstein auf Schloß Vaduz aufbewahrte Dokument besteht aus neun zusammengehefteten Bögen (18 Seiten), an welchen an einer silbernen Schnur das Goldsiegel Kaiser Karls VI. hängt. Die Schlußseite trägt die Unterschrift des Kaisers, die von Friedrich Carl von Schönborn und E. Fr. von Glandorff bestätigt wird. Die Pergamentblätter sind in rotem Samt gebunden, was den repräsentativen Eindruck noch verstärkt.

Die Urkunde ist nicht nur für das Fürstenhaus Liechtenstein, sondern auch für den Staat Liechtenstein ein wichtiges Dokument. Durch die Vereinigung von Vaduz und Schellenberg zu einem Fürstentum, dem später durch Kaiser Napoleon die Souveränität zuerkannt wurde, war die eigenständige Entwicklung zum heutigen modernen Staat möglich.

Die Faksimile-Urkunde

Alle 36 Seiten der «Geburtsurkunde des Fürstentums Liechtenstein» irn Format 24 x 38 cm wurden getreu dem Original bis ins kleinste Detail faksimiliert. Das Faksimile erscheint in einer weltweit einmaligen, streng auf 980 Exemplare limitierten und numerierten Auflage. Der Druck erfolgt auf säurefreiem Papier, welches eine praktisch unbegrenzte Haltbarkeit garantiert. Auch der Einband wurde ganz in Anlehnung an das Original gefertigt: Er besteht aus rotem Samt und ist mit einer silbernen Schnur geschmückt, an der das vergoldete faksimilierte Siegel Kaiser Karls Vl. hängt.

Der Kommentarband

Zur Faksimile-Urkunde gehört ein 32 Seiten umfassender Kommentarband. Er enthält neben der vollständigen Transkription des Textes auch historische Interpretationen der Urkunde und ihres Umfeldes, Autor dieses Kommentarbandes ist Harald Wanger, Schaan.

Mit freundlicher Genehmigung des Hausarchivs des Regierenden Fürsten von Liechtenstein, Schloß Vaduz.

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